Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2006 - 6 Sa 556/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Insolvenz, Nachteilsausgleich, Interessenausgleich, Sozialplan, Masseunzulänglichkeit, Betriebsstilllegung, Betriebsänderung, Insolvenzeröffnung, Beginn nach Insolvenzeröffnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines Abfindungsanspruchs wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes als Masseforderung; Feststellung eines Nachteilsausgleichsanspruchs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ; Voraussetzungen für eine direkte Inanspruchnahme des ...
- Judicialis
InsO § 38; ; InsO § ... 55; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO §§ 121 ff.; ; InsO § 122; ; InsO § 123; ; InsO § 123 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 209; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 209 Abs. 1 Ziff. 3; ; InsO § 210; ; BetrVG § 102; ; BetrVG §§ 111 ff.; ; BetrVG § 113 Abs. 1; ; BetrVG § 113 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Nachteilsausgleich als Masseverbindlichkeit - Beginn der Betriebsänderung mit Kündigung der Belegschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 10.11.2005 - 3 Ca 2374/05
- LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2006 - 6 Sa 556/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02
Interessenausgleich in der Insolvenz
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2006 - 6 Sa 556/05
a) Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG ist dann einfache Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO, wenn die Betriebsstilllegung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen und der Versuch eines vorherigen Interessenausgleichs unterblieben ist (BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02 - AP Nr. 40 zu § 113 BetrVG 1972), hingegen Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und durchgeführt wird (BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 -, BAGE 107, 91 = AP Nr. 42 zu § 113 BetrVG 1972; 18.11.2003 - 1 AZR 30/03 -, BAGE 108, 294 = AP Nr. 162 zu § 112 BetrVG 1972).a) Wie jeder andere Arbeitgeber muss auch der Insolvenzverwalter in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Versuch eines Interessenausgleichs unternehmen, wenn er eine Betriebsänderung beabsichtigt (vgl. nur BAG 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 -, a.a.O.;… 18.11.2003 - 1 AZR 30/03 -, a.a.O.).
Auch § 113 Abs. 3 BetrVG ist im Insolvenzverfahren anwendbar, wie sich aus einem Umkehrschluss aus § 123 Abs. 2 S. 2 InsO ergibt (BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 -, a.a.O.).
Unschädlich ist auch, dass Ansprüche auf Nachteilsausgleich möglicherweise gegenüber den Ansprüchen aus einem nach Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Sozialplan privilegiert werden, da insoweit die Beschränkungen gemäß § 123 InsO nicht anzuwenden sind (hierzu BAG, 22.07.2003, - 1 AZR 541/02 -, a.a.O.).
- BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02
Kündigung - Insolvenz - Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2006 - 6 Sa 556/05
a) Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG ist dann einfache Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO, wenn die Betriebsstilllegung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen und der Versuch eines vorherigen Interessenausgleichs unterblieben ist (BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02 - AP Nr. 40 zu § 113 BetrVG 1972), hingegen Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und durchgeführt wird (BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 -, BAGE 107, 91 = AP Nr. 42 zu § 113 BetrVG 1972; 18.11.2003 - 1 AZR 30/03 -, BAGE 108, 294 = AP Nr. 162 zu § 112 BetrVG 1972).Kündigt der Arbeitgeber im Zuge einer geplanten Betriebsstilllegung seiner Belegschaft, so beginnt er die Betriebsänderung durchzuführen (BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02 - 23.09.2003 - 1 AZR 576/02 -, BAGE 107, 347 = AP Nr. 43 zu § 113 BetrVG 1972).
- BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 30/03
Interessenausgleich in der Insolvenz
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2006 - 6 Sa 556/05
a) Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG ist dann einfache Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO, wenn die Betriebsstilllegung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen und der Versuch eines vorherigen Interessenausgleichs unterblieben ist (BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02 - AP Nr. 40 zu § 113 BetrVG 1972), hingegen Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und durchgeführt wird (BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 -, BAGE 107, 91 = AP Nr. 42 zu § 113 BetrVG 1972; 18.11.2003 - 1 AZR 30/03 -, BAGE 108, 294 = AP Nr. 162 zu § 112 BetrVG 1972).a) Wie jeder andere Arbeitgeber muss auch der Insolvenzverwalter in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Versuch eines Interessenausgleichs unternehmen, wenn er eine Betriebsänderung beabsichtigt (…vgl. nur BAG 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 -, a.a.O.; 18.11.2003 - 1 AZR 30/03 -, a.a.O.).
- BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02
Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2006 - 6 Sa 556/05
Kündigt der Arbeitgeber im Zuge einer geplanten Betriebsstilllegung seiner Belegschaft, so beginnt er die Betriebsänderung durchzuführen (BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02 - 23.09.2003 - 1 AZR 576/02 -, BAGE 107, 347 = AP Nr. 43 zu § 113 BetrVG 1972). - BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02
Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2006 - 6 Sa 556/05
Abzustellen ist darauf, ob und wann der Arbeitgeber rechtsgeschäftliche Handlungen vornimmt, die das ob und wie der Betriebsänderung vorwegnehmen (BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02 -, BAGE 104, 94 = AP Nr. 2 zu § 38 InsO). - BAG, 23.01.1979 - 1 AZR 64/76
Betriebsstillegung - Interessenausgleich mit Betriebsrat - Abfindungsansprüche - …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.08.2006 - 6 Sa 556/05
Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar in seinem Urteil vom 23.01.1979 (- 1 AZR 64/76 -, AP Nr. 4 zu § 113 BetrVG) angenommen, dass Verhandlungen über einen Interessenausgleich entbehrlich sein könnten, wenn sie unter den gegebenen Umständen "nichts anderes als eine leere Formalität seien und den betroffenen Arbeitnehmern nur Nachteile bringen könnten".
- ArbG Magdeburg, 30.01.2013 - 3 Ca 1436/12
Insolvenz - Nachteilsausgleichanspruch als Masseverbindlichkeit
Eine Masseverbindlichkeit i.S.v. §§ 53, 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO liegt vor, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und durchgeführt wird (…BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 a.a.O.;… 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 a.a.O.; 04.12.2002 - 10 AZR 16/02, DB 2003, 618; LAG Köln 22.10.2001 - 2 Sa 31/01, ZIP 2002, 1300; LAG Nürnberg 17.10.2003 - 9 (2) Sa 43/03; LAG Schleswig-Holstein 24.08.2006 - 6 Sa 556/05, jeweils zitiert über Juris).